Warum ist bei einem Betreiberwechsel ein neuer TSE-Stick erforderlich?

Warum muss bei einem Betreiberwechsel ein neuer TSE-Stick bestellt werden?

Die Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) ist immer eindeutig einem Betreiber zugeordnet.
Der TSE-Stick enthält Zertifikate und kryptografische Schlüssel, die auf den bisherigen Inhaber registriert sind (Steuernummer / Unternehmen).

Bei einem Betreiberwechsel gilt daher:


Warum verbleibt der alte TSE-Stick beim bisherigen Betreiber?

Der bisherige Betreiber ist verpflichtet:

Der alte TSE-Stick:

➡️ Deshalb verbleibt der alte Stick nach dem Datenexport beim bisherigen Betreiber.


Was ist „Option 2“ und warum ist sie die empfohlene Überbrückungslösung?

Zwischen Betreiberwechsel und Lieferung der neuen TSE kann es zu wenigen Tagen Verzögerung kommen.
In diesem Fall ist Option 2 die praxistaugliche Übergangslösung:

Für diesen Zweck stellen wir ein Übergangsformular zur Verfügung, das:


Wichtiger Hinweis: Pflichttext auf den Belegen während Option 2

Während des Übergangsbetriebs muss auf jedem Kassenbeleg ein klarer Hinweis erscheinen, z. B.:

„Betrieb ohne aktive TSE aufgrund Betreiberwechsel. Neue TSE bestellt am TT.MM.JJJJ.“

Dieser Hinweis ist zwingend erforderlich, um:


Welche Produkte müssen beim Betreiberwechsel bestellt werden?

Beim Betreiberwechsel sind zwei separate Positionen notwendig:

  1. Swissbit TSE USB-Stick
    → neue, dem neuen Betreiber zugeordnete TSE

  2. Besitzerwechsel / Betreiberwechsel (Serviceposition)
    → technische und organisatorische Umstellung im Kassensystem

⚠️ Wichtiger Hinweis:
Wenn bestehende Daten, Produkte oder Kategorien im Kassensystem erhalten bleiben sollen,
muss dies ausdrücklich vorab mitgeteilt werden.
Andernfalls kann es zu einer Neuinitialisierung kommen.