Der TSE-Stick bzw. die darauf gesicherten TSE-Daten müssen 10 Jahre aufbewahrt werden.

Rechtsgrundlage und Einordnung

Der bisherige Betreiber muss die TSE-Daten nach einer Betriebsübergabe 10 Jahre aufbewahren. Die Pflicht beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem die letzten Kassenumsätze mit der TSE aufgezeichnet wurden.

Die Aufbewahrungspflicht ergibt sich aus der Abgabenordnung (AO) in Verbindung mit den GoBD:

Die TSE-Daten gelten als steuerlich relevante Aufzeichnungen, da sie die Unveränderbarkeit der Kassenumsätze nachweisen.


Konkret bei einer Betriebsübergabe

Für den bisherigen Betreiber gilt:

Wichtig:

➡️ Entscheidend ist nicht der Stick, sondern die vollständige Verfügbarkeit der Daten.


Darf der alte TSE-Stick entsorgt werden?

Nein, nicht ohne Weiteres.

Zulässig ist eine Entsorgung erst dann, wenn:

In der Praxis wird empfohlen:

Den alten TSE-Stick zusammen mit den Exportdaten aufzubewahren, um Diskussionen bei einer Prüfung zu vermeiden.


Häufige Fehler (unbedingt vermeiden)