Seit dem 1. Januar 2025 sind alle in Betrieben eingesetzten elektronischen Kassensysteme und Registrierkassen beim zuständigen Finanzamt zu melden. Für bereits vorhandene Geräte gilt eine Nachmeldefrist, die am 31. Juli 2025 endet.
Fristversäumnisse können zu Problemen führen, daher ist eine frühzeitige Vorbereitung ratsam.
Vorgehensweise zur Meldung Ihrer Kasse:
ab dem 1. Januar 2025 gilt eine verbindliche Meldepflicht für elektronische Kassensysteme. Betriebe müssen ihre Kassensysteme mit technischer Sicherheitseinrichtung (TSE) über das Portal „Mein ELSTER“ an das Finanzamt melden. Diese Meldung kann auch der Steuerberater für Sie übernehmen. Die wichtigsten Punkte:
Fristen:
Geräte, die vor dem 1. Juli 2025 angeschafft werden, sind bis spätestens 31. Juli 2025 zu melden. Geräte, die ab Juli 2025 neu hinzukommen, müssen innerhalb eines Monats gemeldet werden.
Welche Systeme sind betroffen?
Alle elektronischen Kassensysteme mit TSE, inklusive vernetzter Systeme und Kassenwaagen.
Angaben für die Meldung:
Name und Steuernummer des Steuerpflichtigen.
Informationen zum Kassensystem (Typ, Seriennummer, TSE).
Anzahl der Geräte, Anschaffungsdatum.
Handlungsempfehlung:
Sie sollten jetzt eine Übersicht über ihre Kassensysteme erstellen und die benötigten Daten bereithalten. Dies erleichtert die fristgerechte Meldung, sobald Ihre Schnittstelle in „Mein ELSTER“ aktiviert ist (geplant ab dem 01.01.2025).
Hierzu finden Sie die Ausfüllanleitung des Bundesfinanzministeriums unter folgendem Link:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Steuern/FAQ-Ausfuellanleitung.pdf?__blob=publicationFile&v=3
Die Daten, die Sie zum Ausfüllen benötigen, finden Sie direkt in der Kassensoftware unter Datei / Lizenz: